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Tierregistrierung - Sinn oder Unsinn bei Heimtieren? 


Die Kennzeichnung von Tieren hat weltweit eine lange Tradition. So werden Herdentiere standardmäßig gekennzeichnet (früher durch Brandzeichnung, heute  z. B. durch Ohrplaketten), um einen eindeutigen Nachweis auf den Besitzer und das Tier zuführen.

 

Nutztiere werden durch Ohrmarken gekennzeichnet (Quelle: links: Susanne Schmich/pixelio.de, Mitte: Bodo Frommelt/pixelio.de, rechts: M.Großmann/pixelio.de)


Bei geringeren Tierbeständen oder Einzeltieren wird zur Kennzeichnung auch gerne die Tätowierung verwendet.

Was ist aber davon zu halten, Katze, Hund oder andere Heimtiere zu kennzeichnen und registrieren zu lassen?

Die Frage wird bedeutungslos, wenn man mit seinem Tier ins Ausland verreisen möchte. Hier besteht eine Verpflichtung, Katzen, Hunde und auch Frettchen zu kennzeichnen. Dieses geschieht heute sehr einfach durch Implantierung eines Mikrochips im Halsbereich des Tieres. Der Chip ist etwa so groß wie ein 1,5 faches Reiskorn ( ca. 12 mm) und wird i. d. R. ohne Betäubung direkt, wie eine Injektion, verabreicht. Bei besonders empfindlichen Tieren kann vorab auch eine lokale Betäubung gegeben werden, dieses ist aber meist nicht erforderlich.

Für kleine Heimtiere gibt es Minichips (ca. 8 mm).

 

Mit dem Applikator (links) wird der Transponder (Mikrochip rechts um ein Vielfaches vergrößert) im linken Halsbereich implantiert


Der Mikrochip beeinträchtigt bei korrekter Platzierung in keiner Weise die Gesundheit des Tieres und bleibt während der gesamten Lebenszeit aktiv (d. h. eine Erneuerung ist nicht notwendig). 

Die gespeicherten Daten (Strichcode) sind durch Chiplesegeräte, die verschiedene Stellen vorhalten (Veterinärämter, Tierheime, Ordnungsbehörden etc.), lesbar. Somit kann der eindeutige Nachweis erbracht werden, dass der vorgelegte Impfpass (er enthält ebenfalls die individuelle Kennzeichnung/Strichcode) auch mit dem Tier übereinstimmt.

 

Mit einem Chiplesegerät lässt sich die 15-stellige Identifikationsnummer auslesen (Werbefoto)

 

Aber auch Tiere, die nicht als Grenzgänger die Verpflichtung zur Kennzeichnung haben, sollten mit einem Chip versehen werden. Durch diese eindeutige Kennzeichnung ist es möglich, sein Tier registrieren zu lassen. D.h. sollte das Tier, aus welchen Gründen auch immer, abhanden kommen, so kann es über die Registrierungsstellen an den Besitzer zurück vermittelt werden, da auch die meisten Tierheime mit Lesegeräten ausgestattet sind.

Auch Tierversuchslabore nehmen Tiere (u. U. gestohlene Tiere), die einen Mikrochip tragen, für Versuchszwecke zunächst einmal nicht an, es muss in jedem Fall die Besitzerfrage geklärt sein, was durch die Registrierung sehr einfach möglich ist.

Die Rückverfolgung zum Besitzer ist jetzt sogar noch viel einfacher geworden. Mittlerweile sind die drei größten Registrierungsunternehmen miteinander vernetzt, und es ist unerheblich, ob Waldi beim ersten (und größten) professionellen Haustierregister TASSO® (seit 1982, Registrierung immer noch kostenfrei), beim Deutschen Haustierregister® (ebenfalls kostenfrei) oder beider Int. Zentrale Tierregistrierung® (eine kommerzielle Vereinigung der Tierärzteschaft, Gebühr ca. 12,- €) registriert wurde.

 

Tasso die größte und kostenfreie Registrierungsorg

Tasso - die größte und kostenfreie Registrierungsorganisation


Zurzeit sind von den ca. 5,3 Millionen Hunden und rund 7 Millionen Katzen nur ca. 3 Millionen Tiere registriert. Bei den Hunden (und hier wäre eine Registrierung am notwendigsten) sind unter einer Million registriert. Dieses bedeutet, dass bei den jährlich 130.000 unregistrierten Fundtieren eine Rückvermittlung somit ausgeschlossen ist. 

Laut Aussage von TASSO® werden allein durch diese Organisation 8.500 verloren gegangene (registrierte) Tiere jährlich zurück vermittelt. Da die Kosten für diese sehr sinnvolle Maßnahme (Chip implantieren) moderat sind, sollte sich jeder Halter hierzu Gedanken machen und eine Kennzeichnung inkl. Registrierung seines Hundes oder Katze vornehmen lassen, eine Maßnahme, die man auch als aktiven Tierschutz verstehen kann. 

Wenn Sie zum Thema Registrierung Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir werden Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Maßnahme erklären.

 

Nachfolgend die zur Zeit aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer (2013):


Baden-Württemberg

In Baden Württemberg wird als Kennzeichnung nur eine Tätowierung des Hundes  gefordert. Gefährliche Hunde müssen gechipt werden. Die Kennzeichnung muss bereits vor der Beantragung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes erfolgen.


Bayern

In Bayern ist eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip nichtgefordert. Hier wird lediglich eine Tätowierung gefordert.


Berlin

Es gilt die Chippflicht für alle Hunde.


Brandenburg

Hunde die als gefährlich gelistet werden sowie Hunde die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von mehr als 20 kg aufweisen müssen in Brandenburg seit dem 01.07.2004 gechipt werden.


Bremen

Alle Hunde, die als gefährlich gelten und älter als 6 Monate sind, müssen mit einem Chip versehen werden.


Hamburg

Hier müssen auch alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat gechiptsein. Es sei denn ein Hund weist dringende medizinische Gründe auf, die gegendie Chippung sprechen. Dann kann durch Genehmigung der Behörden eine andereKennzeichnung vorgenommen werden.


Hessen

In Hessen muss man seinen Hund von einem Tierarzt kennzeichnen lassen, wenn dieser laut Landeshundegesetz als gefährlich gilt.


Mecklenburg-Vorpommern

Als gefährlich eingestufte Hunde, müssen alle gechipt werden, wobei dass nicht von einem Tierarzt gemacht werden muss. Alternativ ist aber auch eine tätowierte Zuchtregister Nummer möglich.


Niedersachsen

In Niedersachsen müssen alle Hunde, die älter als 6 Monatesind mit einem Chip gekennzeichnet werden. Allerdings werden hier von den Behörden auch ältere Kennungen akzeptiert. Dies gilt aber nur, wenn der Halter das dafür vorgesehen Lesegerät bereit hält.


Nordrhein-Westfalen

Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, müssen gechipt werden. Dieses kann durch den Tierarzt oder Tierheilpraktiker erfolgen.


Rheinland-Pfalz

Nur die Hunde, die laut Landeshundegesetz von Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten müssen mit einem Chip gekennzeichnet werden.


Saarland

Alle als gefährlich eingestuften Hunde müssen im Bundesland Saarland gechipt werden.


Sachsen

In Sachsen müssen Hunde derzeit weder gechipt noch tätowiert werden


Sachsen- Anhalt

Hier müssen alle Hunde seit dem 01.03.2009 die älter als 6 Monate sind sowie alle Hunde, die als gefährlich eingestuft werden gechipt sein. Die Kennzeichnung hat durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin zu erfolgen.


Schleswig-Holstein

Wenn Sie einen Hund besitzen, der auf der Liste, der alsgefährlich eingestuften Hund steht muss dieser gechipt werden. Hier muss dieser Vorgang nicht von einem Tierarzt durchgeführt werden.


Thüringen

Hier müssen alle Hunde gechipt werden. Diese Kennzeichnungmuss von einem Tierarzt oder einer Tierärztin vorgenommen werden.

 

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Thomas Freund

Tierheilpraktiker

 

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