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Informationen und Service für interessierte Tierhalter Tierregistrierung - Sinn oder Unsinn bei Heimtieren?
Was ist aber davon zu halten, Katze, Hund oder andere Heimtiere zu kennzeichnen und registrieren zu lassen? Die Frage wird bedeutungslos, wenn man mit seinem Tier ins Ausland verreisen möchte. Hier besteht eine Verpflichtung, Katzen, Hunde und auch Frettchen zu kennzeichnen. Dieses geschieht heute sehr einfach durch Implantierung eines Mikrochips im Halsbereich des Tieres. Der Chip ist etwa so groß wie ein 1,5 faches Reiskorn ( ca. 12 mm) und wird i. d. R. ohne Betäubung direkt, wie eine Injektion, verabreicht. Bei besonders empfindlichen Tieren kann vorab auch eine lokale Betäubung gegeben werden, dieses ist aber meist nicht erforderlich. Für kleine Heimtiere gibt es Minichips (ca. 8 mm).
Die gespeicherten Daten (Strichcode) sind durch Chiplesegeräte, die verschiedene Stellen vorhalten (Veterinärämter, Tierheime, Ordnungsbehörden etc.), lesbar. Somit kann der eindeutige Nachweis erbracht werden, dass der vorgelegte Impfpass (er enthält ebenfalls die individuelle Kennzeichnung/Strichcode) auch mit dem Tier übereinstimmt.
Aber auch Tiere, die nicht als Grenzgänger die Verpflichtung zur Kennzeichnung haben, sollten mit einem Chip versehen werden. Durch diese eindeutige Kennzeichnung ist es möglich, sein Tier registrieren zu lassen. D.h. sollte das Tier, aus welchen Gründen auch immer, abhanden kommen, so kann es über die Registrierungsstellen an den Besitzer zurück vermittelt werden, da auch die meisten Tierheime mit Lesegeräten ausgestattet sind. Auch Tierversuchslabore nehmen Tiere (u. U. gestohlene Tiere), die einen Mikrochip tragen, für Versuchszwecke zunächst einmal nicht an, es muss in jedem Fall die Besitzerfrage geklärt sein, was durch die Registrierung sehr einfach möglich ist. Die Rückverfolgung zum Besitzer ist jetzt sogar noch viel einfacher geworden. Mittlerweile sind die drei größten Registrierungsunternehmen miteinander vernetzt, und es ist unerheblich, ob Waldi beim ersten (und größten) professionellen Haustierregister TASSO® (seit 1982, Registrierung immer noch kostenfrei), beim Deutschen Haustierregister® (ebenfalls kostenfrei) oder beider Int. Zentrale Tierregistrierung® (eine kommerzielle Vereinigung der Tierärzteschaft, Gebühr ca. 12,- €) registriert wurde.
Laut Aussage von TASSO® werden allein durch diese Organisation 8.500 verloren gegangene (registrierte) Tiere jährlich zurück vermittelt. Da die Kosten für diese sehr sinnvolle Maßnahme (Chip implantieren) moderat sind, sollte sich jeder Halter hierzu Gedanken machen und eine Kennzeichnung inkl. Registrierung seines Hundes oder Katze vornehmen lassen, eine Maßnahme, die man auch als aktiven Tierschutz verstehen kann. Wenn Sie zum Thema Registrierung Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir werden Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Maßnahme erklären.
Nachfolgend die zur Zeit aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer (2013):
In Baden Württemberg wird als Kennzeichnung nur eine Tätowierung des Hundes gefordert. Gefährliche Hunde müssen gechipt werden. Die Kennzeichnung muss bereits vor der Beantragung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes erfolgen.
In Bayern ist eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip nichtgefordert. Hier wird lediglich eine Tätowierung gefordert.
Es gilt die Chippflicht für alle Hunde.
Hunde die als gefährlich gelistet werden sowie Hunde die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von mehr als 20 kg aufweisen müssen in Brandenburg seit dem 01.07.2004 gechipt werden.
Alle Hunde, die als gefährlich gelten und älter als 6 Monate sind, müssen mit einem Chip versehen werden.
Hier müssen auch alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat gechiptsein. Es sei denn ein Hund weist dringende medizinische Gründe auf, die gegendie Chippung sprechen. Dann kann durch Genehmigung der Behörden eine andereKennzeichnung vorgenommen werden.
In Hessen muss man seinen Hund von einem Tierarzt kennzeichnen lassen, wenn dieser laut Landeshundegesetz als gefährlich gilt.
Als gefährlich eingestufte Hunde, müssen alle gechipt werden, wobei dass nicht von einem Tierarzt gemacht werden muss. Alternativ ist aber auch eine tätowierte Zuchtregister Nummer möglich.
In Niedersachsen müssen alle Hunde, die älter als 6 Monatesind mit einem Chip gekennzeichnet werden. Allerdings werden hier von den Behörden auch ältere Kennungen akzeptiert. Dies gilt aber nur, wenn der Halter das dafür vorgesehen Lesegerät bereit hält.
Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, müssen gechipt werden. Dieses kann durch den Tierarzt oder Tierheilpraktiker erfolgen.
Nur die Hunde, die laut Landeshundegesetz von Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten müssen mit einem Chip gekennzeichnet werden.
Alle als gefährlich eingestuften Hunde müssen im Bundesland Saarland gechipt werden.
In Sachsen müssen Hunde derzeit weder gechipt noch tätowiert werden
Hier müssen alle Hunde seit dem 01.03.2009 die älter als 6 Monate sind sowie alle Hunde, die als gefährlich eingestuft werden gechipt sein. Die Kennzeichnung hat durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin zu erfolgen.
Wenn Sie einen Hund besitzen, der auf der Liste, der alsgefährlich eingestuften Hund steht muss dieser gechipt werden. Hier muss dieser Vorgang nicht von einem Tierarzt durchgeführt werden.
Hier müssen alle Hunde gechipt werden. Diese Kennzeichnungmuss von einem Tierarzt oder einer Tierärztin vorgenommen werden.
Ihre Tierheilpraxis Materia Medica
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Kontakt: Tierheilpraxis Materia Medica Thomas Freund Tierheilpraktiker
Werner Hellweg 80 44803 Bochum
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Und nach Vereinbarung.
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um eine telefonische Terminabsprache.
Hausbesuche nach Vereinbarung.
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